„Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit im Kundengeschäft“ Geno-Bankmitarbeiter beklagen Leistungsdruck. Wurde die strategische Ausrichtung der BVR Banken durch Internationale Bankenkrise beeinflusst?

  Cooperative Governance, GenoGate

GenoLeaks wurde eine BVR Präsentation zugespielt, in der sowohl die strategische Ausrichtung der VR Banken,   als auch die  Anforderungen an die Mitarbeiter und Mitgliedsunternehmen definiert werden.  Betriebsräte, die direkt unter dem Fusionsdruck  leiden, haben uns den Sachverhalt erklärt. Das Strategie Papier  wurde im Nachgang und mit Bezug auf die  letzte internationale Finanzkrise, im Jahr der Genossenschaft  2012, für den BVR Vorstand Uwe Fröhlich erstellt

prasentation_bvr

 

Unter den Bankmitarbeitern wundert sich eigentlich niemand, das die Eigentümer der Basisgenossenschaften, die ja von der Unternehmensstrategie  indirekt betroffen sind, nicht  aktiv in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Genoleaks folgert daraus,  dass auch die Mitarbeiter einer Genossenschaftsbank nur über sehr begrenzte Kenntnisse des GenG verfügen und  das genossenschaftliche Führerprinzip, als Ersatz des genossenschaftlichen Wertesystems,  bereits entsprecht verinnerlicht wurde.

Das Ergebnis der „cooperative governance von oben“ BVR Strategie  liegt auf der Hand.
Wer sich mit Großbanken messen will, wird auch wie eine Großbank bewertet und muss sich so den BaFIn Anforderungen stellen.  Diese BafIn Anforderungen werden nach Erkenntnissen von GenoLeaks gezielt  instrumentalisiert um die Fusionsprozess weiter voranzutreiben. So lassen sich ganz nebenbei unbequeme, nicht systemkonforme Vorstände auszuschalten. Zusätzlich wird, quasi als Nebenwirkung, lässt sich so die Generalversammlung durch eine Vertreterversammlung  ersetzen.
Durch die  enge Zusammenarbeit der genossenschaftlichen Verbänden mit der BaFin bzw. dem Vorgänger der BaKred.schließt sich der Kreis und die Strategie geht auf.

Aus der Sicht des Arbeitskreises  GenoGate, wird das distanzierte, ja sogar gleichgültige Verhältnis zwischen Mitglied und seiner Genossenschaft, das sogar noch die weit verbreitete Politikverdrossenheit übersteigt, von den Verbänden gezielt instrumentalisiert.  Wie lässt es sich sonst erklären, das weniger als 80% aller Genossenschaftsmitglieder ihre Rechte und Pflichten kennen.  Die Eigentümer der Genossenschaft haften für ihre Genossenschaft, subventionieren  das Geschäft mit Nichtmitgliedern und werden  per Gesetz  von den Vermögenswerten ihrer Genossenschaft ausgeschlossen.

Was heißt,  die Genossenschaftsmitglieder haben deutlich weniger Rechte und Einfluss, als die Gesellschafter jeder Kapitalgesellschaft und der Gesetzgeber schaut zu und spielt mit.

Nach  Auslegung des Vereins: wir sind die Volksbank, Freunde und Förderer genossenschaftlicher Werte e.V.  sollte  „Cooperative Governance“  immer für  eine Kommunikation auf Augenhöhe stehen und  muss vor allem die Mitglieder der Basisgenossenschaften einbeziehen und deren Rechte stärken.
cooperativegovernance_2_20-9-16

Anders  darf die genossenschaftliche Idee,  zumindest aus Sicht der Verfasser,  nicht interpretiert werden.

Im BVR Dokument wird der Begriff   „Cooperative Governance“  umgedreht und als Führungsinstrument  „von oben nach unten“ ausgelegt.  Dies entspricht der in der „Operation Kürbis“ von GenoLeaks  beschriebenen Umgestaltung des Genossenschaftswesens im Sinne des Führerprinzips

Folgen wir dieser Argumentation  weiter, hat sich die Genossenschaftsidee komplett verselbstständigt. Die Genossenschaft  wird hier  als Körperschaft dargestellt, deren Mitglieder, nach strategischen Zielvorgaben,  zufrieden zu sein haben.

Auf gleicher Stufe steht  die sogenannte „Mitarbeiterqualität“,  die offensichtlich anhand der Identifikation mit  den strategischen  Zielen bewertet wird. Genügend Leistungsdruck ist durch die Fusionswelle vorhanden.

Eine demokratische Teilhabe der Mitglieder der Basisgenossenschaften, sowie  eine glaubwürdige Ausrichtung der Geschäftspolitik  auf die Förderung der Mitgliedern, ist aus den BVR Ausführungen nicht erkennbar.

Diskussionswürdig  ist das strategische Ziel: „Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit im Kundengeschäft“,  das sich auch in der Vision: Starke Mitglieder, starker Verbund  …. widerspiegelt.  (Wobei mit Mitglieder die Verbundmitglieder gemeint sein dürften und nicht deren einzelne Genossenschaftsmitglieder).

Hierzu möchten  die folgende  Diskussion anregen:
Ist das strategische Ziel: „Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit im Kundengeschäft“ in seiner letzter Konsequenz, „Problemkunden werden aussortiert“, mit dem genossenschaftlichen  Förderauftrag überhaupt zu vereinbaren?

Aus unserem offen Diskussionsforum  hierzu folgendes Statement eines führenden deutschen Genossenschaftswissenschaftlers:

„ Wie ist „Sicherstellung nachhaltiger Wirtschaftlichkeit im Kundengeschäft“ zu verstehen?

Wirtschaftlichkeit verlangt: Nutzen (Ertrag) : Kosten (Aufwand) größer 1.
Zu einem guten Teil ist der Nutzen eine vage Größe, und auch an der Ermittlung der Kosten bezogen den einzelnen Kunden kann man scheitern.
Gelangt man dennoch zu einem Ergebnis, müsste dies in der Tat eine Selektion der (auf lange Sicht) schlechten Kunden nach sich ziehen. Wozu sollten sonst solche Berechnungen angestellt werden ?
Das ist in Bezug auf das Nichtmitgliedergeschäft gut zu verstehen. Warum sollten die Mitglieder „unwirtschaftliche“ externe Kunden subventionieren.

Mit dem Blick auf die Mitglieder hat die Genossenschaft auch so etwas wie einen sozialen Auftrag, was sich aus dem vielbeschworenen Solidaritätsprinzip
ergibt. Abgesehen davon, dass Solidarität bei Genossenschaftsbanken (unter den Mitgliedern!) heutzutage kaum ausgeprägt sein dürfte, würde die Bank ihrem (richtig verstandenen) Förderauftrag gerecht, wenn sie im Mitgliedergeschäft insgesamt wirtschaftlich im Sinne des obigen Ansatzes arbeiten würde. Was dann bedeutet, dass ökonomisch schwächere Mitglieder als Kunden „mitgetragen“ werden, auch wenn sie der Wirtschaftlichkeit mehr schaden als nutzen.

Nichts anderes wäre mit dem werteorientiert verstandenen Förderauftrag vereinbar.“