RWZ Rechtsform beeinträchtigt Zukunftsfähigkeit

Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main soll nach genoleaks vorliegenden Informationen
formwechselnd gemäß 33 190 ff. UmwG auf Basis des Jahresabschluss 2022 in eine Aktiengesellschaft  nach dem genossenschaftlichen Kernprinzip umgewandelt werden. Allerdings wird der Unternehmenszweck der „Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft“ , der sogenannt genossenschaftliche Förderauftrag, zugunsten einer „marktanpassungsfähigeren Rechtsform“ aufgegeben. Das Verschmelzungsgutachten wird vom DGRV erstellt.  

Die  AG führt die Firma „Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG“ mit Sitz in Köln.

Das Grundkapital der Raiffeisen Waren-Zentrale AG wird im Rahmen der Umwandlung festgelegt und in Stückaktien (ohne Nennbetrag) eingeteilt.

Auf je 10,00€ Geschäftsguthaben entfällt eine Stückaktie. Somit wird jedes Genossenschaftsmitglied in dem Verhältnis seines Geschäftsguthabens beteiligt.

Mitglieder der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, die gegen den Umwandlungsbeschluss form- und fristgemäß Widerspruch einlegen sollen ein Barabfindungsangebot nach §§ 207, 270 UmwG erhalten.   Der geschätzte, kalkulatorisch  Barwert einer RWZ Aktie wird sich in einer Bandbreite zwischen 42,75 und 49,25 € bewegen. Damit  wird das genossenschaftliche Prinzip “Einmal nominal = immer  nominal” aufgegeben.