Rechtsformwechsel bei der ZG Raiffeisen eG erwartet

  Nominalwertprinzip Genossenschaft

Nach genoleaks vorliegenden Informationen wird nun auch unter den Mitgliedern der ZG Raiffeisen eG Karlsruhe ein Rechtsformwechsel diskutiert.   Nachdem die Raiffeisenwarenzentrale RWZ eG erfolgreich in die RWZ AG umgewandelt wurde, wird nun auch ein Rechtsformwechsel bei der ZG Raiffeisen eG erwartet. Damit wäre die Rechtsform eG auch für die letzte der 5 verbliebenen Zentralgenossenschaften im Raiffeisenverbund Geschichte.

Laut dem vorliegenden DGRV Umwandlungsgutachten ist der Rechtsformwechsel der RWZ eG für alle Beteiligten von großem Vorteil. Durch die Aufgabe des genossenschaftlichen Nominalwertprinzips und den Tausch der Genossenschaftsanteile in Aktien wurden die Genossenschaftsmitglieder zu Aktionären und sind somit auch direkt am Unternehmenswert beteiligt. Mit der Aufgabe des Nominalwertprinzips ist es für die RWZ AG deutlich einfacher neue Investoren zu finden.

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe beschäftigt sich derzeit mit dem umstrittenen Nominalwertprinzip bei Genossenschaftsbanken (genoleaks berichtete). Der DGRV äußert sich dazu auf seiner Internetseite mit folgendem Diskussionsbeitrag. “Das Nominalwertprinzip bei der Verschmelzung von Genossenschaften ist Ausdruck der genossenschaftlichen Mitgliederförderung”.

Wie igenos Deutschland e.V. auf Rückfrage mitteilt, wird den Mitgliedern der VR-Banken mit dieser Aussage suggeriert, dass sie keinen Anspruch auf die Wertsteigerung ihrer Genossenschaftsanteile haben. Da laut genoleaks vorliegenden Informationen mittelfristig auch die letzten regionalen Bankgenossenschaften fusioniert und aufgelöst werden, kann sich die vom DGRV propagierte genossenschaftliche Mitgliederförderung doch nur auf die genossenschaftliche Finanzgruppe beziehen.