Nach den GenoLeaks vorliegenden Unterlagen treiben die Genossenschaftsmitglieder inzwischen die genossenschaftlichen Prüfungsverbände vor sich her und fordern u.a. mehr Mitsprache in Sachen Unternehmenspolitik und Unternehmensbewertung. Der GenoLeaks vorliegende Bericht zur Verschmelzung der Rüsselsheimer Volksbank eG mit der Frankfurter Volksbank eG geht erstmals auf diverse rechtliche Alternativen zur Verschmelzung ein.
Der Bericht greift die Punkte wie Abtrennung des Bankgeschäfts und die Weiterführung der Genossenschaft als Bürgergenossenschaft in seinem Gutachten auf, lehnt diese aber mit fadenscheiniger Begründung ab, wobei die rechtlichen Möglichkeiten für Genossenschaften durchaus eine Satzungsänderung durch die Mitglieder zulässt. Damit werden in diesem Verschmelzungsbericht erstmals die von der Mitgliederseite entwickelten Vorschläge behandelt und dokumentiert. Meist stammen die Vorlagen des Berichts direkt vom Verband. Ob die Beratungsleistungen des Verbands den tatsächlichen Interessen der Mitglieder entsprechen oder ob es sich hier um Eigeninteressen von Organen oder Teilen von Organen handelt wäre noch zu untersuchen.
Erstaunlich bei all diesen Punkten, dass der zuständige Wirtschaftsprüfer des Verbandes, der dies alles – ebenfalls im Interesse der Mitglieder der beiden Genossenschaften – schließlich prüfen muss, unwidersprochen so stehen lässt.
Festzustellen sind jedenfalls formale Mängel, die in einem Verschmelzungsbericht wirklich nichts zu suchen haben. So spricht der Bericht auf Seite 15 von 32 des Gutachtens von der Verschmelzung zweier Banken. Es werden jedoch nicht zwei Banken verschmolzen sondern zwei Genossenschaften, deren Geschäftszweck der Betrieb eines Bankgeschäfts ist.
Unter Punkt 3.7. d) „Verkauf und Übertragung des Bankgeschäfts” Die als nahezu unmöglich bezeichnete Trennung kann nur von den Mitgliedern beschlossen werden. Ein Mitgliederbeschluss über eine Änderung des Geschäftszwecks und eine Zustimmung zum Verkauf des Bankgeschäfts kann aber von den Mitgliedern auf einer Generalversammlung beschlossen werden. Das Bankgeschäft wird ausgegliedert, die Genossenschaft bleibt erhalten und erhält einen neuen Geschäftszweck. So ein igenos Sprecher.
Laut igenos e.V. waren die Genossenschaftsmitglieder und deren Vertreter in der Vertreterversammlung häufig nur „Stimmvieh“, das gehalten wurde, um die Anforderungen nach dem Genossenschaftsgesetz zu erfüllen. Laut GenoLeaks wurde den Empfehlungen der Genossenschaftsorgane in der Regel kritiklos gefolgt. Das ging soweit, dass die Mitglieder der Verschmelzung und damit der unwiderruflichen Auflösung der eigenen Genossenschaft zustimmten. Dieses ändert sich jedoch zunehmend. Die Bereitschaft sich kritisch mit der Verbandsarbeit auseinanderzusetzen steigt.
Neueste Kommentare