Stellungnahme zum Schreiben des igenos e.V. geleakt. Nach Ansicht des GVB (Genossenschaftsverband Bayern e.V.) will die Interessenvertretung der Genossenschaftsmitglieder igenos e.V. einen Keil in die Genossenschaftsverbände treiben und somit die Genossenschaftsfamilie spalten.
Seit 1934 ist jede Genossenschaft laut GenG gesetzlich verpflichtet einem Prüfungsverband anzugehören. Der “Berater” ist gleichzeitig auch “Prüfer” und prüft ob seine Beratungsleistungen auch umgesetzt werden. Geschieht dieses nicht, hagelt es Sanktionen. Die festzustellende enge Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und der Aufsichtsbehörde BaFin erinnern ein wenig an die sozialistische Zwangswirtschaft und hat wenig mit der genossenschaftlichen Selbstverwaltung gemeinsam.
igenos thematisiert die offensichtlich gesteuerte BVR Fusionspolitik
und stellt die Systemfrage. Sind Genossenschaften (noch) eine geeignete Rechtsform um ein Bankgeschäft (Universalbank) zu betreiben oder ist ein Rechtsformwechsel notwendig. Genossenschaftsbanken, die auf Kosten und ohne Wissen ihrer Mitglieder ein Vermögen anhäufen, verstoßen gegen die Genossenschaftsidee. Genossenschaften sollen keine großen Vermögen erwirtschaften, sondern ihre Mitglieder fördern. Dieses kann z.B. durch umsatzbezogene Rückvergütung erfolgen. Die unmittelbare Förderung der Mitglieder hat ihre Berechtigung, denn die Genossenschaftsmitglieder haften mit ihrer Einlage und einer Nachschusspflicht für ihre Genossenschaft. Die Genossenschaftsmitglieder sind aber nicht am Vermögenszuwachs ihrer Genossenschaft beteiligt.
Die GVB Argumentation, die Genossenschaft erfüllt ihren Förderauftrag, wenn Sie den eigenen Betrieb durch Rücklagen absichert, um langfristig förderfähig zu sein steht im klaren Widerspruch zur Fusionspolitik.
Im Rahmen einer Fusion wird die übergebende Genossenschaft im Genossenschaftsregister gelöscht. Das über Jahrzehnte vor Ort erwirtschaftete Genossenschaftsvermögen wird an eine ortsfremde Genossenschaft übertragen. Die Mitglieder der Genossenschaft werden nicht vollumfänglich aufgeklärt und erhalten keinerlei Wertausgleich.
Häufig entscheiden eine Hand voll Vertreter über das Schicksal ihrer Bank.
Diese systematische Vermögensverschiebung ist laut igenos nicht mit dem genossenschaftlichen Förderauftrag vereinbar.
Das zu ändern, wäre laut igenos ganz einfach: Durch eine Umwandlung in eine genossenschaftliche Aktiengesellschaft sind die Mitglieder direkt am Wertzuwachs ihres Unternehmens beteiligt. Viele genossenschaftliche Prinzipien bleiben erhalten. Jedes Mitglied (später Aktionär) hat nur eine Stimme.
Es gibt aber noch einen weiteren interessanten Nebenaspekt. Jede Aktiengesellschaft kann sich ihren Wirtschaftsprüfer selbst aussuchen.
Das Prüfungsmonopol wäre ausgehebelt. Das gilt auch für die Verbandspflicht.
Es wird Zeit, dass die kleinen und mittleren Genossenschaftsbanken aufwachen und sich zusammentun. Die Genossenschaftsverbände sind laut igenos lediglich Dienstleister aber keine Dienstherren.
Wie sich die Zeiten ändern. Unser Genossenschaftsverbände wurden ursprünglich zum Schutz der Genossenschaftsmitglieder vor ihren Verwaltungsorganen gegründet. Hieran erinnert die Aktion WV 23.März
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