Genossenschaftswesen wartet auf Entnazifizierung. Mehr als ein Jahresrückblick

  Cooperative Governance, GenoGate

Eigentlich eine unendlich traurige Geschichte. Es gab einmal eine SPD, die galt als gemeingefährlich! Was ist aus dieser SPD geworden?

Während  sich die linken Parteien  mit Vorliebe und traditionell selbst zerfleischen hat sich das Genossenschaftssystem selbst zu Tode verwaltet. Aus diesem Grund wurde die Genossenschaftsidee zum Weltkulturerbe erhoben und unter UNESCO Schutz gestellt. Der Genossenschaftsgedanke darf in Deutschland nicht gänzlich untergehen.
Mit der Einführung des genossenschaftlichen Führerprinzips, der Vertreterversammlung, der Zwangsmitgliedschaft und des Prüfungsmonopols begann die Dominanz  der genossenschaftlichen Prüfungs- Dach und Spitzenverbände.

Die Sozialistengesetze und das Genossenschaftsgesetz haben die selben Väter!  Was ist bloß aus den Genossen geworden?

Kleiner Rückblick: Das Genossenschaftsgesetz wurde eingeführt um die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen zu fördern, somit war der Genossenschaftsgedanke geboren. Dies geschah um den sozialen Frieden in der der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts zu sichern. Die Gesetze gegen die gemeingefährlichlichen Bestrebungen der Sozialdemokraten (SPD) und das Genossenschaftsgesetz hatten die selben Väter und die selbe Zielsetzung. Es ging darum die sozialistisch geprägte Arbeiterbewegung einzudämmen. Mit dem Genossenschaftsgesetz wurde der rechtliche Rahmen geschaffen. Neben der Personengesellschaft, der Kapitalgesellschaft gab es fortan das Gemeinschaftsunternehmen Genossenschaft in der Rechtsform eG.

Die Unternehmensform  Genossenschaft konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Warum? Die genossenschaftliche Organisation entwickelte ein Eigenleben – das Genossenschaftswesen.  Bereits in den Reichstagsprotokollen vom 23.März 1889 wurde der Schutz der Genossen vor ihren Verwaltungsorganen diskutiert.  Das  Genossenschaftswesen wuchs und gedieh und zeigte extreme Anpassungsfähigkeit, die dann 1934 mit dem Prüfungsmonopol,  der Zwangsmitgliedschaft im Rahmen der Selbstverwaltung  und dem dreistufigen Verbandswesen ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. In der jungen Bundesrepublik wurden die Genossenschaftsverbände als Selbstverwalt-ungsorganisation übernommen.  Eine Entnazifizierung des Genossenschaftswesens hat nicht stattgefunden. Statt dessen gibt es Persilscheine für Bankvorstände, die mit Genehmigung der Prüfungsverbände gegen den genossenschaftlichen Förderauftrag verstoßen. Es ist dringend notwendig, dass sich der Bundestag mit den Relikten der NS-Vergangenheit befasst.

Erläuterung: Unter Selbstverwaltung versteht die Rechtswissenschaft die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbständigte Organisationen (juristische Personen). Damit werden die Bürger unmittelbar an der Erfüllung staatlicher Aufgaben beteiligt.(wikipedia)

Selbstverwaltungsorganisationen haben in Deutschland eine teils jahrhundertealte Tradition. Durch Gesetz wurden ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen. Dadurch können sie als verlängerter Arm der staatlichen Verwaltung agieren, was ihnen große Machtbefugnisse verleiht, aber auch große Verantwortung auferlegt. (Transparency Deutschland)

Unsere Genossenschaftsverbände sind Selbstverwaltungsorganisationen. Ihnen geht es heute jedoch nicht mehr darum das Genossenschaftsgesetz im Sinne der Mitglieder umzusetzen, also die Partizipation der Genossenschaftsmitglieder sicher zu stellen oder die Einhaltung des  genos-senschaftlichen Förderauftrag zu prüfen. Nein, um die Interessen der Genossenschaftsmitglieder geht es schon lange nicht mehr. Die beratend tätigen genossenschaftlichen Prüfungs-, Dach- und Spitzenverbände benehmen sich inzwischen – zumindest teilweise –  wie die Eigentümer, die ihre Konzernstrategien umzusetzen wollen und Gewinnmaximierung betreiben. Ein Beispiel dafür liefert der BVR ( Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken) mit seiner nach dem Führerprinzip ausgerichteten Cooperativ Governance Strategie zur Sicherstellung nachhaltiger Wertigkeit im Kundengeschäft

Auch die BVR Verbundstrategie „Ein Markt – eine Bank“  wurde ohne Rücksicht auf die Rechtsform Genossenschaft entwickelt und durchgesetzt. Bankvorstände die nicht parieren, werden mit der Hilfe der BaFin abgesetzt. Mitbestimmung, also eine direkte Beteiligung der Mitglieder an der Entscheidungsfindung in ihrer Genossenschaften ist unerwünscht. Die genossenschaftliche Solidarität beschränkt sich auf die Haftung der kleinen Banken für die Fehlspekulationen  der Großbanken. Auch die DZ-Bank handelt mit Derivaten.

Das Genossenschaftsgesetz und der genossenschaftliche Förderauftrag werden derzeit neu interpretiert, auch vor dem Hintergrund die Genossenschaftsmitglieder ohne nennenswerte Gegenleistung von ihrem Genossenschaftsvermögen auszuschließen. Dies geschieht teilweise mit freundlicher Unterstützung der genossenschaftlichen Institute, die wiederum  von finanziellen Zuwendungen der DZ-Bank Stiftung abhängig sind.  Genossenschaftliche Institute die von der offiziellen Linie abweichen, müssen eine Budgetkürzung fürchten.

Welche Rollen spielen unsere politischen Parteien und die Politik? In den GenoGate Papieren wird die enge Zusammenarbeit der genossenschaftlichen Verbänden mit der Politik thematisiert. Das Führerprinzip ( Top down) steht nun mal im Gegensatz zum genossenschaftlichen Idee des Button up.

Ignoriert unsere  Bundesregierung und die politischen Parteien die Hintergründe? Das „Eigenleben“ der Genossenschaftsverbände führt dazu, dass die ureigenen Interessen der Genossenschafts-mitglieder immer weiter vernachlässigt werden. Dabei liefern die Genossenschaftsmitglieder die Geschäftsgrundlage, haften mit ihrer Einlage und häufig mit einer Nachschusspflicht, sind nicht am Wertzuwachs oder den Rücklagen ihrer Genossenschaft beteiligt. Ein Großteil der Mitglieder kennen weder ihre Rechte noch ihre Pflichten.

Gleichzeitig werden durch eine fremdgesteuerte Fusionpolitik rechtlich eigenständige Genossen-schaften aufgelöst und das über Jahrzehnte angesammelte Vermögen ohne das Wissen der Genossenschaftsmitglieder verschenkt.

Besonders betroffen sind ca. 10 Millionen langjährige treue Mitglieder der Generation 60+.  Diese Genossenschaftsmitglieder leben in den ländlichen Regionen und betrachten ihre Genossen-schaftsbank als Hausbank, deren Aufbau sie mitfinanziert haben. Viele diese älteren Mitglieder  halten und haften mit  mehr als 10 Genossenschaftsanteilen, sie  sind häufig länger als 30 Jahre Mitglied ihrer Genossenschaft. Sie vertrauen ihren Vorständen häufig blind.  Fusion werden als Fusionen auf auf Augenhöhe verkauft. Das diese Fusion für die übergebende Bank gleichzeitig die Auflösung ihrer Genossenschaft nach sich zieht,  wird  nicht bekannt gegeben.  Das  Mitgliedervermögen wird ohne Wissen der Betroffenen verschenkt.

Der tatsächliche Wert eines Anteils in Höhe von 250€ kann heute zwischen dem 5 und mehr als dem 50fachen liegen. Wir gehen in unserem Beispiel vom Faktor 12,5  und 10 Genossenschaftsanteilen aus. Aktuelle Beispiele liefert Geno-Bild.

Bei der Auflösung der Genossenschaft  stehen jedem  Geschäftsanteil  von nominal 250 €  real  Werte in Höhe von 3.125€ gegenüber. Bei 10 Geschäftsanteilen handelt es sich dann um 31.250€.

Tatsächlich erhalten die ausscheidenden Mitglieder für ihre 10 Genossenschaftsanteile 10 mal 250 € in der Summe  2.500€. . Berücksichtigen wir dann noch den Kaufkraftverlust hat die Inflation seit  1978  hat mindestens 50%  aufgefressen.  Auch diese Genossenschaftspraxis widerspricht dem Fördergesanken und wird in der aktuellen Literatur von führenden Rechtswissenschaftlern in Frage gestellt.

Was ist bloß aus den Genossen geworden?  Die Linke wirft igenos e.V. eine Privatisierung des Genossenschaftskapitals vor. Steht Partizipation für Privatisierung?  Wie sind vor diesem Hinter-grund die Pensionsrückstellungen der Genossenschaftsverbände zu bewerten? Handelt es sich da um genossenschaftliche Umlagerung?