erweckt jedoch den Eindruck, der Bericht sei standardisiert und besteht aus einer Sammlung von Textbausteinen.
Außerdem fehlt jeder Hinweis auf die Prüfung der Erfüllung des genossenschaftlichen Förderauftrags. Die Prüfung des genossenschaftlichen Förderauftrags ist die wesentliche Aufgabe jedes genossenschaftlichen Prüfungsverbands, der aus diesem Grund auch das Prüfungsmonopol besitzt.
Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände haben den gesetzlichen Auftrag, die ihnen angeschlossenen Genossenschaften zu prüfen.
Warum gehen die Prüfungsverbände aber in ihren „abschließenden Schlussbemerkungen im Prüfungsbericht“ mit keinem Wort auf die Erfüllung des genossenschaftlichen Förderauftrag ein?
Wird dieser Sachverhalt gar nicht geprüft?
Der genossenschaftliche Förderauftrag, das heißt die unbedingte Mitgliederförderung ist das wesentliche Unterscheidungsmerkmal der Rechtsform eingetragene Genossenschaft von jeder anderen Rechtsform.
Handelt es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall oder ist hier eine Systematik erkennbar?
Wo bleibt der Gesetzgeber?
Wo bleibt die Staatsaufsicht?
Für den Ausbau der Dokumentation, die auch in die GenoGate Protokolle einfließen, bitten wir um Zusendung weiterer Auszüge
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