GenoLeaks liegen umfassende Prozessunterlagen und interne Dokumente vor, die sich kritisch mit der genossenschaftlichen Selbstverwaltung befassen. Aufgelistet sind die vorsätzliche Verdummung von Genossenschaftsorganen, die missbräuchliche Nutzung der Rechtsform Genossenschaft durch Genossenschaftsbanken, genossenschaftliche Falschberatung, pflichtwidrige Prüfung durch Falschbewertung von Kreditrisiken – fehlerhaftes Ausüben prüferischen Ermessens (s. § 62 GenG / § 323 HGB); damit Erfüllung des Tatbestandes nach § 150 Abs. 1 GenG, evtl. auch Abs. 2 / s. auch § 332 HGB, § 266 StGB „Untreue“ durch die eingesetzten Prüfer.
Die Grundlagen der auf Selbstorganschaft basierenden genossenschaftlichen Verwaltungsorganisation in Deutschland wurden am 23. März 1889 im Deutschen Reichstag gelegt. Dort wurde in der 45. Sitzung auch der Schutz der Genossen vor Ihren Genossenschaftsorganen diskutiert, woraus sich auch die heute existierenden genossenschaftlichen Prüfungsverbände entwickelten.
Heute hat sich das Betätigungsfeld der genossenschaftlichen Verbände gewendet. Es geht nicht mehr um den ursprünglich vom Gesetzgeber gewollten Schutz der Mitglieder vor ihren Verbandsorganen. Im Gegenteil heute vertreten die Genossenschaftsverbände die Interessen der Genossenschaftsorgane und schützen die Genossenschaften vor ihren Mitgliedern. Hierzu ein Auszug aus einem Mail vom 12.10.2022 des Genossenschaftsverbands der Regionen an igenos e.V. … Wir gehen davon aus, dass Ihnen bewusst ist, dass wir keine Mitglieder einer unserer Genossenschaften gegen die Genossenschaft selbst beraten dürfen und haben dies dementsprechend auch in diesem Fall bei der Anfrage aus der Mitgliedschaft mit einem Hinweis auf diesen Sachverhalt nicht getan.
Festgestellt wird auch, dass unser Bundeskanzler Olaf Scholz SPD, der mehr als 10 Jahre als Justiziar / Rechtsanwalt für den Genossenschaftsverband ZdK tätig war, anscheinend keinen Bedarf sieht die Rechte der Genossenschaftsmitglieder zu stärken.
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