Nach genoleaks vorliegenden Informationen gefährden die Beschlüsse der BVR-Mitgliederversammlung vom 15.06.23 zu TOP 11 das UNSCO-Weltkulturerbe der Genossenschaftsidee. Der gemeinnützige Verein igenos Deutschland e.V. ist satzungsgemäß der Förderung des Genossenschaftsgedankens verpflichtet und will hier gegensteuern. Der Arbeitskreis GenoGate dokumentiert unter anderem den systematischen Missbrauch der Rechtsform eG durch die genossenschaftliche Selbstverwaltungsorganisation, der in der Konsequenz zur Aberkennung des Weltkulturerbe-Status durch die UNESCO führen kann.
Allein die Tatsache, dass der BVR seine Geschäftspolitik wie ein Staatsgeheimnis behandelt, ist nach den vorliegenden GenoGate Papers nicht mit dem genossenschaftlichen Transparenzgebot vereinbar. Gleiches gilt für die totalitäre Unternehmenskultur und die mit dem Machtinstrument der Wertberichtigung forcierte Fusionspolitik.
igenos spricht offen von Placebo-Genossenschaften. Die BVR-Institute sind gegenüber den Genossenschaftsmitgliedern zur Verschwiegenheit über alle Vorgänge im Zusammenhang mit den Sicherungs- und Deckungsmaßnahmen nach § 12 ff. der Satzung der Sicherungseinrichtung verpflichtet. Die Monopolstellung der Sicherungseinrichtung des BVR-ISG wird verschiedentlich offen als Drohmittel eingesetzt. Allein die Verschwiegenheitspflicht und die daraus resultierende Intransparenz gegenüber den Genossenschaftsmitgliedern reicht aus, um die Rechtsform Genossenschaft grundsätzlich in Frage zu stellen.
Als weiteres Beispiel wird die enge Zusammenarbeit zwischen dem BVR und der BaFin genannt, die stark in die Autonomie der Genossenschaften eingreift. Die BaFin hat im öffentlichen Interesse zu handeln. Ihr oberstes Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems zu gewährleisten.
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