Ursprünglich ging es um die Herausgabe und Verwendung der Mitgliederliste im Vorfeld der geplanten Fusion zwischen der Volksbank Rüsselsheim eG und der Frankfurter Volksbank eG. Nun hat das Oberlandesgericht der versuchten Gängelung und Behinderung bei der Ausübung demokratischer Minderheitenrechte durch die Rüsselsheimer Voba eine klare Absage erteilt.
Das wegweisendes Urteil für Transparenz und innergenossenschaftliche Demokratie wurde im Kern aufrechterhalten. Im Detail ging es um den Missbrauch der DSGVO. Die zum GenoVerband gehörende AWADO Rechtsanwälte setzten den Streitwert für die angeblich missbräuchliche Nutzung der Mitgliederliste auf ursprünglich auf 1,2 Mio fest. Die Beklagten ließen sich davon nicht abschrecken. Auf eine Klage folgte eine Widerklage.
Aus rechtstechnischen Gründen, die mit dem tatsächlichen zeitlichen Fortgang der Fusion, ihrer Rechtswirksamkeit und der „Reinwaschklausel“ des § 20 Umwandlungsgesetz zu tun haben, wurde allerdings das Urteil der Vorinstanz hinsichtlich der Widerklage der opponierenden Genossenschaftsmitglieder aufgehoben.
Die „Reinwaschklausel“ besagt, dass Mängel einer Verschmelzung bzw. Fusion bestimmte Rechtswirkungen einer solchen, ist sie erst einmal eingetragen, unberührt lassen. Gegenstand der Widerklage war vor allem die Anfechtung der Fusionsbeschlüsse. Nach Auffassung des Gerichts sei wegen der Reinwaschklausel das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung unkorrekt zustande gekommener Beschlüsse und Herausgabe einschlägiger Protokolle möglicherweise entfallen, jedenfalls könne die Anfechtung dieser Beschlüsse formal nicht im Wege der Widerklage erfolgen.
Nach genoleaks vorliegenden Informationen müssen nun Vorstand und Aufsichtsrat mit einer Klage wegen Betrug durch Unterlassen rechnen. Auch hier wird ein weiteres Grundsatzurteil zur umstrittenen BVR-Fusionspraxis erwartet.
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