Eventus eG Pleite. Vorsätzlicher Betrug, Vertragsfreiheit oder missbräuchliche Nutzung des Rechtsmantels eG?

  Cooperative Governance, GenoGate

Genossenschaften sind eine flexible, moderne und zukunftsorientierte Rechtsform. Betrügerischen Anlagemodelle sind die Ausnahme öffnen uns aber hoffentlich die Augen. Die Aufsichtsbehörden sollten sich dringend mit den Genossenschaftsbanken befassen. Auch dort bereichern sich  Vorstände auf Kosten ihrer Mitglieder. Auch dort ist der Begriff Vergütungssolidarität  unbekannt. Unverhältnismäßig hohe Einkommen und Sondervorteile für Vorstände, die im Rahmen von Fusionen im vorauseilenden Gehorsam  das Vermögen  ihrer Genossenschaft verschenken,  sind  an der Tagesordnung.
genoleaks veröffentlicht erste Auszüge aus dem igenos Gutachten zur Bewertung der Insolvenz der eventus eGAuszug: … igenos e.V,  setzt sich seit 2015  für die Umsetzung der Genossenschaftsidee und die daraus abzuleitenden  Rechte der Genossenschaftsmitglieder ein.  Wir verstehen uns als Freunde und Förderer der genossenschaftlichen Werte.

Wir vertreten eine kritische Position gegenüber den etablierten   genossenschaftlichen Verbänden und fordern den Gesetzgeber auf, das bestehende 3-stufige Verbandsystem deutlich zu verschlanken.  Wir fordern  die Abschaffung der genossenschaftlichen Spitzenverbände und der Prüfungsverbände, bzw. des Prüfungsmonopols.  Wir sind der Meinung,  dass eine genossenschaftliche Verbandsstufe ausreicht. Diese Verbände sollten dann nach Sparten ausgerichtet sein.

…. igenos kritisiert und thematisiert  die enge personelle Verknüpfung der genossenschaftlichen  Selbstverwaltungsorganisationen mit den Aufsichtsbehörden und der Politik. 

Hintergrundinformationen zur Insolvenz der eventus eG

Aus  Sicht von igenos  erhärtet sich der Verdacht, dass die Mitglieder beim Beitritt zu einer Genossenschaft nicht umfassend über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt wurden.
Dies kann jedoch nicht allein den Genossenschaftsverbänden angelastet werden. Hier steht mehr die Politik in der Pflicht,  Regeln in das Genossenschaftsgesetz einzubinden, die eine missbräuchliche Nutzung der Rechtsform der eG verhindern helfen.  Unabhängig davon bleiben aber in erster Linie stets die Mitglieder einer Genossenschaft in der Pflicht, ihre Rechte wahrzunehmen, die Satzung zu lesen, die dortigen Bestimmungen auf Einhaltung zu prüfen und ggf. den Vorstand abzusetzen wenn er gegen Satzungsbestimmungen verstößt.

Zum Sachverhalt:  Die Eventus  eG wurde als Genossenschaft zugelassen und eingetragen.

Die Mitglieder der Eventus eG wurden bei der Anwerbung mit hoher Wahrscheinlichkeit arglistig getäuscht,  sind Ihrer Genossenschaft jedoch freiwillig beigetreten.  Mit dem Beitritt haben sie die Satzung und die darin enthaltenen Regelungen anerkannt. Hier wird der Rechtsmantel Genossenschaft zur Falle.  Der klassische Verbraucherschutz gilt nicht bei einem Miteigentümer-verhältnis.

Anscheinend basierte der Eventus Vertrieb auf einem Provisionsmodell. Dieses Provisionsmodell wurde vom Verband, als nicht satzungskonform angemahnt!  Das gilt auch  die verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses und andere Versäumnisse, wie nicht nachvollziehbare Leistungsabrechnungen.  Aus dem Prüfungsbericht: Entgegen der abgeschlossenen Honorarvereinbarung zwischen dem Vorstandsmitglied, Herrn Marco T,  und dem Aufsichtsrat wurden keine Zeitnachweise bzw. Arbeits­nachweise über die abgerechneten Stunden geführt, daher kann die Angemessenheit der gezahlten Honorare an den Vorstand nicht abschließend beurteilt werden.  Teilweise ist die Plausibilität der abgerechneten Stunden in Frage zu stellen (z. B. wurden im Januar 2014 insgesamt 1.573 Stunden in Rechnung gestellt, dies entspricht bei 20 Arbeitstagen im Monat im Durchschnitt ca. 79 Stunden pro Tag)  Die Abstellung der vom Prüfungsverband angemahnten Versäumnisse war Aufgabe des Aufsichtsrats, hilfsweise der Generalversammlung der Mitglieder.

Die eingetragene Genossenschaft ist eine Rechtsform, die ihren Mitgliedern ein hohes Maß an Mitbestimmung und Kontrollmöglichkeiten an die Hand gibt. Wenn Mitglieder aus Bequemlichkeit oder Desinteresse darauf verzichten  ihre Rechte wahrzunehmen und einzufordern, haben die Mitglieder selbst die Verantwortung dafür zu tragen. Das betrifft auch den finanziellen Schaden.

Das Geschäftsmodell der Eventus eG bestand darin, u.a. in Zwangsversteigerungsverfahren Immobilien kostengünstig zu erwerben, diese Immobilien zwischen- bzw. weiterzuvermieten und anschließend weiter zu veräußern.  Hierfür wurde eine Rendite in Höhe von bis zu 8,5% ausgelobt.

In einer Zeit, in welcher von seriösen Banken Immobilienkredite für unter 2% ausgereicht werden, gebietet es die eigene Vorsicht, bei derart hohen Renditeangeboten solche Angebote auf Seriosität überprüfen zu lassen. Dazu gehört auch, das Studium der Satzung, insbesondere ob überhaupt eine Verzinsung der Geschäftsguthaben vorgesehen ist, sowie deren Höhe. Und natürlich auch die Ausführungen zu Verlustbeteiligung. Ganz besonders, wenn es sich um Zeichnung von Geschäftsguthaben im sechsstelligen Bereich handelt.

Zwangsversteigerungen produzieren in aller Regel Sozialfälle. Die Mitglieder der Eventus eG haben  an  Konzept der Zwangsverwertung  gut verdient. Wenn der Insolvenzverwalter heute bezahlte Zinsen zurückfordert,  so fordert er nur das ihm vom Gesetzgeber übertragene Recht ein. Auch wenn dadurch, wie bei einer Zwangsversteigerung, ebenfalls Härtefälle geschaffen werden.

Selbst auf den einer Genossenschaft obliegenden Förderauftrag können sich die investierenden Mitglieder nicht berufen, da diese laut Satzung von der Förderung durch die Genossenschaft ausgeschlossen sind.

Nach unserer Interpretation der Aktenlage  wurden die Mitglieder der Eventus eG von Ihrem Vorstand offenbar unter Mithilfe der Aufsichtsratsvorsitzenden betrogen. Außerdem gab es  Ungereimtheiten bei der Besetzung des Aufsichtsrats. Der genossenschaftliche Prüfungsverband hat in seinem Prüfungsbericht die Geschäftsführer offen kritisiert und die bestehenden Mängel aufgelistet.  Die Handlungspflicht lag beim Aufsichtsrat und bei den Mitgliedern. Es stellt sich allerdings die Frage ob der Prüfungsverband zu spät eingegriffen hat.  Die Zwangsmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband hat jedenfalls nicht dazu beigetragen den entstandenen Schaden abzuwenden.

Für schwarze Schafe in Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft, die in betrügerischer Absicht Belege fälschen und aufgrund gefälschter Belege Geld abzweigen, kann der zuständige Genossenschaftsverband jedoch nicht allein verantwortlich gemacht werden.

++++++++Ende Auszug Eventus eG  Insolvenz ++++Das Papier wird derzeit noch intern diskutiert.
Offen sind die Punkte: Warum sind die Genossenschaftsmitglieder nicht ausreichend über die „Risiken und Nebenwirkungen“ einer Genossenschaftsmitgliedschaft informiert.

Wie stehen die politischen Parteien zur missbräuchlichen Nutzung des Rechtsmantels  eG.

Sind „Renditengenossenschaften“ überhaupt mit dem GenG zu vereinbaren?

Ist die Insolvenz der Eventus eG ein Beleg dafür, dass  die Zwangsmitgliedschaft und das Prüfungsmonopol  überhaupt keine Berechtigung haben?

Eine direkte Unterstützung der ig-eventus  durch  igenos.e.V. ist derzeit  nicht möglich,  da Forderungen nach der Anschaffung der Rechtsform eG  absolut  nicht mit der  igenos Satzung zu vereinbaren sind.   igenos e.V.  hat mehrfach – ohne Erfolg – darum gebeten die Petition zurückzunehmen oder abzuändern.