27.03.24 Die FAZ berichtet heute unter dem Titel: „Jetzt Gehts ans Aufräumen“ über die VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden. Dem Vorstand der Effenberg-Bank wird indirekt vorgeworfen, für einen Verlust von 280 Millionen Euro verantwortlich zu sein. Ja, es geht noch weiter, die Veranstaltung am 26.03.2024 wurde laut FAZ als Beispiel „für gelebte Demokratie in einer Genossenschaft“ gelobt, weil sie unerwartet gesittet verlief. Den Sanierern von BaFin und BVR war es gelungen, genügend besonnene Mitglieder zur Teilnahme an der Generalversammlung zu bewegen.
Nach genoleaks zugeleiteten Informationen soll die Bank sich die Mehrheiten durch Einwerben von vielen Vollmachten aber auch durch Aufnahme einer großen Zahl neuer Mitglieder gesichert haben. Zunächst ging es den Sonderbeauftragten darum, einen ihnen geeigneten Versammlungsleiter durchzusetzen, was schließlich auch mit knapper Mehrheit gelang.
Ein wirtschaftlicher Verlust, egal in welcher Höhe, ist immer ärgerlich und wirft Fragen auf. Aber ein Verlust von 280 Millionen Euro, der, wenn überhaupt, nur in den Büchern steht, ist schon fast grotesk und wirft viele Fragen auf.
Fest steht, dass der Bank die Kunden und Mitglieder weggelaufen sind, weil die anhaltend negative Berichterstattung in den Leitmedien offenbar einen Bank-Run ausgelöst hat, der die Bank in Liquiditätsprobleme gebracht hat. Eine Gefahr für die Mitglieder bestand jedoch nicht, da auch die abtrünnige Bank als Mitglied der BVR-ISG Anspruch auf Unterstützung aus den Rettungsfonds des BVR hat. Allerdings muss sich die Genossenschaft nun an die Spielregeln des BVR halten, den Prüfungsverband wechseln und die entstandenen Kosten für die zum genossenschaftlichen Verbund gehörende AWADO-Gruppe begleichen. Ach ja, die völlig berechtigte und gut begründete Klage der Bank gegen den BVR wegen dessen übergriffigen und die eigenen Mitglieder völlig entmachtenden
jüngsten Satzungsänderungen, wurde sofort nach Amtsantritt der BaFin-Beauftragten zurückgezogen. Möglicherweise war dies das Hauptmotiv einer „hidden Agenda“ der quasi-staatlichen Übernahme.
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