Effenberg-Bank Aufsichtsratsvorsitzender und weitere AR Mitglieder treten zurück

In der letzten Aufsichtsratssitzung der VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden sind erwartungsgemäß einige Aufsichtsratsmitglieder zurückgetreten. Dies bestätigt die Genossenschaft in einem E-Mail an ihre Belegschaft, dass GenoLeaks vorliegt: “ Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Sie darüber informieren, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Markus Ernst sowie die Aufsichtsratsmitglieder Carolin R. und Christian K. dem verbliebenden Aufsichtsrat sowie uns Vorstände darüber informiert haben, dass sie ihr Mandat niedergelegt haben. Aufsichtsrat und Vorstand danken den drei scheidenden Mitgliedern für Ihr Engagement in dem Gremium. Grund für die Rücktritte sind persönliche sowie zeitliche Gründe. Das Präsidium des Aufsichtsrats wird in der nächsten Sitzung am 3. Dezember 2024 durch die Mitglieder des Aufsichtsrats neu gewählt. Die Nachbesetzung der vakanten Aufsichtsratspositionen ist im Rahmen der kommenden Generalversammlung durch die Wahl der Mitglieder abgedacht.
Weder in der Satzung der Genossenschaft noch im Genossenschaftsgesetz gibt es einen Hinweis auf das Präsidium des Aufsichtsrats.
Das „Präsidium des Aufsichtsrates“ bezeichnet bei einer Aktiengesellschaft üblicherweise einen Ausschuss des Aufsichtsrates, dem Vorsitzender und Stellvertreter und ggf. noch z.B. 2 weitere Mitglieder angehören, mit Kompetenz zum Abschluss von Vorstandsverträgen. Die entsprechenden Kompetenzen müssen in einer Geschäftsordnung des Aufsichtsrates so beschlossen worden sein.

Bei der am 5.11.24 stattgefunden Wahl des BaFin-Sonderbeauftragten Christian Gervais zum Vorstandsvorsitzenden der Genossenschaft gab es bereits einige Ungereimtheiten.
Eine Vertreterin der BaFin war zugeschaltet und auch ein Vertreter der Sicherungseinrichtung des BVR war bei der Vorstandswahl anwesend. Für die igenos ist es absolut unverständlich, dass eine Aufsichtsbehörde und ein Lobbyverband an einer internen Veranstaltung der eG teilnehmen durften, um dort aktiv für ihren Kandidaten zu werben. Nach Auffassung der igenos wäre die BaFin eigentlich verpflichtet, dem BVR und dem zuständigen Prüfungsverband auf die Finger zu schauen und die Interessen der rechtmäßigen Eigentümer durchzusetzen.

Die enge Zusammenarbeit zwischen BaFin und BVR wurde von igenos mehrfach thematisiert. Unter anderem hat igenos festgestellt, dass der BVR bekannte Alternativen zur derzeitigen Fusionspolitik verschweigt. Um dies auch weiterhin sicherzustellen, hat die Sicherungseinrichtung des BVR den angeschlossenen Genossenschaftsbanken per Satzungsänderung einen Maulkorberlass erteilt. Dagegen hat die Effenberg-Bank geklagt. Dann kam der Sonderbeauftragte der BaFin und zog die Klage zurück. (siehe genoleaks vom 6.11.24 ) Dabei geht es auch um das umstrittene Nominalwertprinzip bei Fusionen, aber auch um die Zukunft der Genossenschaftsbanken in Deutschland mit der sich derzeit ja auch der BGH befasst.