Der aktuelle igenos Quartalsbericht 1/2018 zeigt, die coopgo Initiative der Genossenschaftsmitglieder ist auf Überholspur.
Geschäftsgrundlage des von igenos mit getragenen Geno-Förder-Verbands coopgo ist ein Cooperative Governance Codex, der die Spielregeln zwischen den Genossenschaftsmitgliedern und ihrer Genossenschaft verbindlich festlegt.
Der im Genossenschaftsgesetz §1 verankerte Förderauftrag der Genossenschaft steht im Vordergrund aller Verbandsaktivitäten.
Genossenschaftsmitglieder, der coopgo Genossenschaften haben einen Rechtsanspruch auf Förderung. Allein die Mitglieder definieren den Förderauftrag an den Vorstand.
Der coopgo Förderprüfungsverband vertritt die Interessen der Genossenschaftsmitglieder und überprüft und dokumentiert die Einhaltung des Förderauftrags.
coopgo ist der einzige Deutsche Genossenschaftsverband in dem Genossenschaftsmitglieder aktiv mitreden und maßgeblich mitentscheiden. Über eine enge Kooperationsvereinbarung mit dem DEGP wird coopgo Genossenschaftsgründungen und Prüfungen durchführen.
Auch sonst ist igenos mit der laufenden Entwicklung zufrieden. Laut internen coopgo Berechnungen ist 2017 die Anzahl der Genossenschafts Neugründungen, die nicht dem Raiffeisensektor / GdW zuzuordnen sind, numerisch bereits in der Überzahl. Beispiele gibt es genug: ob Think Tank, mehrere Blockchain eG`s, Familiengenossenschaft oder eine platform-coop, ein Journalisten-Pool oder gleich mehrere Genossenschaften die sich auf Prozesskosten Finanzierung spezialisieren.
Absolute Transparenz und Vergütungssolidarität sind ein weiterer Forderung des neuen coopgo Förderverbands. Vorstandsvergütungen und Pensionszusagen werden künftig ausschließlich von den Mitgliedern festgelegt. „Sozialschmarotzer“ sich auf Kosten der von ihnen verwalteten Genossenschaften maßlos bereichern werden es schwerer haben.
igenos e.V. unterstützt die Arbeitsgruppe ig-genorecht, die Prozessfinanzierung von Musterprozessen übernehmen soll. Die ig-genorecht ist eine Dienstleistungsmarke der wirmarkt eG. Die Prozessfinanzierung beschränkt sich zunächst ausschließlich auf genossenschaftsrechtliche Themen. Das betrifft Musterprozesse in Sachen genossenschaftlicher Förderauftrag nach § 1 GenG sowie nach § 25 Umwandlungsgesetz, der auch bei Fusionen von Bankgenossenschaften zur Geltung kommt. Hier geht es um die Frage inwieweit kann ein Bankvorstand auch wegen Betrug haftbar gemacht werden, wenn dieser seine Mitglieder nicht über die Alternativen zu einer „Druckfusion“ hingewiesen hat. Welche rolle spieen die Verbände? Auch das Thema Stiftungen, die zu Lasten des Genossenschaftsvermögens, ohne Zustimmung der Mitglieder einrichtet wurden sind ein Thema.
Ein völlig neues Betätigungsfeld sind Bürgergenossenschaften, die auf die Umwandlung bestehender Bankgenossenschaften setzen. Als Folge der Digitalisierung und des veränderten Nutzungsverhaltens sind nach dem genoleaks Szenario 250 Genossenschafts-Regio Banken ausreichend. Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft ist für große Universalbanken mit mehreren Hunderttausend Mitgliedern laut igenos aber völlig ungeeignet. Wir empfehlen darum die Umwandlung der Regionalbanken in genossenschaftliche Aktiengesellschaften. Der BVR Überlegungen, die Anzahl der Genossenschaftsbanken drastisch zu reduzieren kann somit grundsätzlich gefolgt werden. Lösung: Die verbleibenden 600 Genossenschaften sollten jedoch nicht gelöscht werden. Durch eine Satzungsänderung bzw. eine Änderung des Geschäftszwecks kann die Genossenschaft erhalten bleiben, lediglich das Bankgeschäft wird verkauft. Als Beispiel für direkte Mitgliederförderung und genossenschaftliche Teilhabe und Partizipation stellen wir das igenos Konzept der Umwandlungen von 600 Volks-und Raiffeisenbanken in Bürger,- Stadtteil,- Dorfgenossenschaften oder Wohnungsgenossenschaften zur Diskussion. Diese Genossenschaften können sich mit einem Teil ihres Kapitals an den Regionalbanken beteiligen.
Aktuell: Das Projekt rethink coop erreichte mit Platz 22 von mehr als 100 eingereichten Projekten HERTIE Integrationspreis Contest zumindest einen Achtungserfolg. Der Projektname war unglücklich gewählt, weil einfach schlecht zu kommunizieren. Trotzdem der Name ist Programm. Nachdem das Crowdfundingziel erreicht wurde, steht der Gründung der gemeinnützigen eG nichts mehr im Wege. „rethink-coop“ wird als „platform-coop“ neue Maßstäbe setzen.
coopgo Studienprojekte: Im 1 Quartal 2018 wurden von igenos zwei coopgo Studienprojekte verabschiedet:
Projektname: Auswirkung der nationalsozialistischen Gesetzgebung auf den genossenschaftlichen Alltag.
Hintergrund: Nazi Symbole und Hakenkreuze sind als verfassungsfeindliche Symbole verboten. Auch der Hitlergruß gehört dazu. Wieviele Gesetze, von Adolf Hitler als Reichskanzler, im Rahmen des Ermächtigungsgesetzes – also ohne lästiges Parlament in Kraft gesetzt wurden und heute noch gelten, wird selten diskutiert. Fest steht nach Kriegsende 1945 gab es plötzlich neue Feindbilder und ganz andere Prioritäten. Warum dieses Stück Rechtsgeschichte noch nicht bearbeitet und diskutiert wurde, ist unverständlich.
Projektname: Grünbuch – Genossenschaften in Europa – Eine Bestandsaufnahme.
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