CONET Insolvenz

  Verbrauchergenossenschaft

Die CONET Verbrauchergenossenschaft stand seit 2018 unter Beobachtung der BAFin.
Der Vorwurf lautete schon damals: unerlaubte Bankgeschäfte ohne Banklizenz. Die Zahlung einer Rendite ist kein anerkannter genossenschaftlicher Förderzweck. Zudem ist die Rechtsform der Genossenschaft für das Investmentgeschäft ungeeignet, da die Genossen nicht am Wertzuwachs ihrer Genossenschaftsanteile partizipieren, aber ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft an den Verlusten ihrer Genossenschaft beteiligt sind. Ansonsten passierte nicht viel. Die Genossenschaft expandierte, erst kam Corona, dann folgte die Zinswende und Schluss kam der Staatsanwalt mit dem SEK.

Wie erst jetzt bestätigt wurde verkaufte die CONET auch nach 2019 ihren Mitgliedern weiterhin über diverse Vertriebswege Genossenschaftsanteile und versprach hohe Renditen. Diese wurden entweder ausgezahlt oder thesauriert – also weiter angespart. Wie sich jetzt herausstellte, versprachen einige CONET-Vertriebspartner auch die Übernahme der Kapitalertragssteuer – zu schön, um wahr zu sein. Circa 20 Prozent der CONET Mitglieder haben selbst aktiv Genossenschaftsanteile in ihrem Bekanntenkreis verkauft

Geworben wurde mit der insolvenzsicheren Rechtsform der Genossenschaft und der genossenschaftlichen Pflichtprüfung durch einen gesetzlichen Prüfungsverband sowie mit Sonderveröffentlichungen in Focus Money oder durch das FAZ Institut. Auch diverse Versicherungen wurden ins Spiel gebracht.

Ende 2023 wurde von der igenos eine außerordentliche Generalversammlung geplant und am 25. Januar 2024 durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass das ursprüngliche Geschäftsfeld Rückvergütung auf den Einkauf, das DiRa-System nur Geld kostet und nicht profitabel ist.
Die CONET Card war ein White-Label-Produkt einer Bank auf Malta. Das CONET Rechenzentrum war für eine Mitgliederverwaltung schlichtweg überdimensioniert und auch nur eine Kostenstelle.

Einzig der Geschäftsbereich CONET Holiday auf Mallorca war zukunftsträchtig und erfolgversprechend. Die Hotels und Ferienwohnungen machten einen überdurchschnittlich guten Eindruck und verfügten über einen eigenen Handwerkerservice. Allerdings war der CONET Vorstand nicht bereit oder in der Lage konkrete Zahlen zu präsentieren.

Renditegenossenschaften sind jedoch vom Gesetzgeber nicht zugelassen. Ebenso wenig der Handel mit Genossenschaftsanteilen. Gleiches gilt für die Ausgabe von Kreditkarten auf Basis von Kryptowährungen, die noch im Jahr 2022 angekündigt wurden. Nach heutigem Kenntnisstand von genoleaks fehlen 30 bis 50 Millionen in der Genossenschaftskasse, davon belaufen sich ca. 20 Millionen auf noch ausstehende Einzahlungen auf angezahlte Genossenschaftsanteile.