Das vom genossenschaftlichen Spitzenverband DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.) und GdW Verband der Wohnungswirtschaft geprägte deutsche Genossenschaftssystem weicht deutlich vom weltweit verbreiteten ICA Standard einer basisdemokratisch gesteuerten Organisation ab. Ursächlich hat hierzu auch die Gesetzesnovelle von 1934 beigetragen, die den Genossenschaftsverbänden ein staatliches Prüfungsmonopol verlieh und das genossenschaftliche Führerprinzip einführte. Auffällig ist das in Deutschland etablierte, hierarchisch aufgebaute, dreistufige Verbandswesen, dessen unterste Gliederung die genossenschaftlichen Prüfungsverbände sind. Neben den Prüfungsverbänden existieren Dachverbände und Spitzenverbände, Akademien, sonstige Ausbldungseinrichtugnen, sowie der für die Lobbyarbeit zuständige gemeinsame Ausschuss der Spitzenverbände als vierte Instanz.
Laut genoleaks vorliegenden Insider-Informationen stehen die genossenschaftlichen Prüfungsverbände unter massiven Kostendruck. Problematisch ist auch das mehr oder weniger staatlich regulierte Geschäftsmodell der Genossenschaftsverbände, dass auf Zwangsmitgliedschaft und Pflichtprüfung § 53 GenG besteht.
Da die Verbände auf der einen Seite „beraten“ und „gleichzeitig“ auch prüfen ob Ihre Beratungsleistung umgesetzt werden, kann von Unabhängigkeit kaum die Rede sein. Laut igenos e.V. widerspricht dieser staatlich verordnete Service auch den internationalen Grundsätzen des Weltgenossenschaftsverband ICA. Gleichzeitig ist die Mitarbeiterzufriedenheit in den Genossenschaftsverbänden nicht immer besonders ausgeprägt. Vor allem Mitarbeitern aus der 2.Führungsebene fällt so langsam auf, auf dass die genossenschaftlichen Prinzipien in den Verbänden nicht (vor)gelebt werden. Es gibt auch einen „Generationenkonflikt“, der sich vor allem auf den „top down“ Führungsstil und das immer noch ausgeprägte genossenschaftliche Führerprinzip entwickelt.
Die nachstehende Mitglieder Ratio ( zeigt wieviele Mitgliedsgenossenschaften im Rahmen der Zwangsmitgliedschaft, für die Kosten eines externen Verbandsmitarbeiters aufkommen müssen.
BWGV Baden Württembergische Genossenschaftsverband
560 Verbands Mitarbeiter / Verbands-Mitglieder 785
Verhältnis Verbands Mitarbeiter / Mitglieder Ratio: 1,4
Genossenschaftsverband Weser Ems
195 Verbands Mitarbeiter / 311 Verbands-Mitglieder
Verhältnis Verbands Mitarbeiter / Mitglieder Ratio 1,6
Verband der Regionen
1538 Verbands Mitarbeiter / 2.619 -Verbands-Mitglieder
Verhältnis Verbands Mitarbeiter / Mitglieder Ratio 1,7
GvB Genossenschaftsverband Bayern
495 Verbands Mitarbeiter / 1212 Verbands- Mitglieder
Verhältnis Verbands Mitarbeiter / Mitglieder Ratio: 2,4
Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände, die Zwangsmitgliedschaft und die Pflichtprüfung stehen immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Den genossenschaftlichen Verbänden wird wiederholt vorgeworfen, gegen die Interessen der Genossenschaftsmitglieder zu arbeiten und dabei eigene, wirtschaftliche Interessen zu verfolgen. Eine besondere Rolle spielt hier auch der BVR (Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.v.) dessen ca. 210 Mitarbeiter nicht in dem o.a. Zahlen enthalten sind. Die hier anfallenden finanziellen Belastungen werden
auf die Genossenschaftsbanken umgelegt.
210 BVR Mitarbeiter / 840 Mitgliedsbanken
Verhältnis BVR Mitarbeiter / Mitgliedsbanken Ratio 0,25
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