Das Prüfungsprotokoll ergänzt unser geleaktes BaKred Protokoll und belegt die schon traditionelle Verquickung von Politik und den genossenschaftlichen Dach- und Spitzenverbänden. Die unsensibel Wortwahl ist selbsterklärend und fordert die „Liquidation“ von uneinsichtigen Bankvorständen.
Die Unterlage belegt auch, die in der „Operation Kürbis“ analysierte Einführung des nationalsozialistischen „Führerpinzips“ und die damit verbundene institutionelle Stärkung der genossenschaftlichen Spitzenverbände, den damit einhergehenden systematischen Demokratieabbau und die Einschränkung der Mitgliedsrechte nach 1934.
Unsere Bitte um Zusendung von Originaldokumenten, die eine direkte Einflussnahme der Prüfungsverbände auf die angeschlossenen Genossenschaften belegen, war erfolgreich. Wir können heute weitere Belege für die Richtigkeit der GenoGate Papiere an die Öffentlichkeit bringen.
Die Veröffentlichung der GenoGate Papiere erfolgt zum internationalen Tag der Genossenschaft am 2. Juli 2016
Zum besseren Verständnis des Prüfungs Protokolls dient unsere nachstehende Erklärung.
Zum Querverweis hier bei LenoLeaks hinterlegten BAKred (BAFin Vorgänger) Dokumente
Bewertung der „Fusionsberatung“ durch den Genossenschaftsverband Bayern (GVB)
Ende der 1980er und vor allem in den 1990er Jahren wurde vom Genossenschaftsverbandsverband Bayern e.V. und dessen Unterverbänden umfangreiche „wohlwollende Beratungen“ bei den damaligen noch kleinen Raiffeisenbanken durchgeführt, mit dem Ziel diese zu Zusammenschlüssen zu bewegen.
(Böse Zungen behaupten zuweilen, besser wäre der Ausdruck „Sturmreif zur Fusion zu schießen“)
Wie solche Gespräche vom Vertreter des GVB dokumentiert wurden , zeigt ein Dokument welches uns nu n vorliegt.
Darin wird über eine Raiffeisenbank (nennen wir sie einfach „Raiffeisenbank Sturmreif eG“ und deren Geschäftsleiter (GL) also dem Vorstand (nennen wir ihn einfach „GL Störenfried“) berichtet.
Der Bericht lautet (unter Verwendung des obigen Phantasienamen) wie folgt:
Mit GL Störenfried haben wir erneut ein Gespräch wegen der notwendigen Fusion der Genossenschaft geführt.
Störenfried selbst sucht nach wie vor eine GL-Position bei einer anderen Genossenschaft. Unseres Erachtens geht die Fusion erst, wenn Störenfried ausgeschieden ist. Dies umso mehr, als es ihm wider Erwarten gelungen ist, für 1988 ein Ergebnis vorzulegen, das besser ist als ursprünglich erwartet werden konnte. Außerdem hat er seine persönlichen Verbindlichkeiten – in der Vergangenheit auch ein Stein des Anstoßes – zwischenzeitlich auf die …….. umgeschuldet.
Störenfried ist sich zwar im klaren, daß die Verbesserung der Ertragslage in 1988 ein besonderer Kraftakt war und dass die Ertragssituation in einem Jahr schon wieder anders aussehen kann, aber er hat im Moment wieder etwas Luft.
Im übrigen werden zur Zeit von der Genossenschaft auch wieder Gespräche mit der ……… geführt – eine Verbindung, die nicht in das Organisationskonzept paßt und uns auch unerwünscht ist. Eine derartige Fusion würde ausschließlich den Interessen von GL Sturmreif 1 und GL Störenfried 2 dienen. Wir haben unsere ablehnende Haltung Störenfried gegenüber erneut zum Ausdruck gebracht.
GENOSSENSCHAFTSVERBAND BAYERN
(Raiffeisen/Schulze-Delitzsch e.V.)
Bezirksverband ……………………….
So sah und sieht die öffentlich hervorgehobene „Nichteinflußnahme“ des Verbandes auf die Geschäftsführung der Genossenschaftsbanken sowie die Unabhängigkeit der einzelnen Genossenschaftsbanken Banken in Bayern in der Wirklichkeit aus. Das Originaldokument ist hier abgelegt.
Wie geht es weiter:
Die GenoGate Protokolle belegen, dass seit mehr als 50 Jahren Genossenschaften von ihren Prüfungsverbänden zur Fusion bewegt – oder sturmeif geschossen wurden.
Es wurde vorsätzlich versäumt die Genossenschaftsmitglieder über den Vermögenswerte ihrer aufzulösenden Genossenschaft zu informieren und dabei bewußt in Kauf genommen, das bei diesen Fusionen das mehrere Milliarden schwere Mitgliedervermögen, ohne Wissen der Mitglieder, von der aufgelösten Genossenschaft an die übernehmende Genossenschaft übertragen wurden. Spätestens bei der Auflösung der Genossenschaft sind deren Mitglieder über die Finanzlage und Rücklagen ihrer Genossenschaft vollumfänglich zu informieren.
Dieses Vorgehen lässt den Schluss zu, dass die Rechtsform der eigetragenen Genossenschaft nur beibehalten wird, um die Genossenschaftsmitglieder vom Vermögen ihrer Genossenschaft auszuschließen.
Diese ursprünglich vom Gesetzgeber vorgeschriebene Klausel solle dazu dienen das Genossenschaftsvermögen nicht geteilt wird und eine Genossenschaft auch langfristig ist der Lage ist ihre gesetzliche Bestimmung, der Förderung ihrer Mitglieder nachzukommen.
Dieser gesetzliche Förderauftrag wurde seit 1934 immer weiter verwässert und
im Sinne an eine an die nationalsozialistische Ideologie angelehnten Förderung der Volksgemeinschaft umgedeutet.
Gleichzeitig wurden Mitbestimmung und Demokratische Strukturen immer mehr zurückgefahren und zugunsten eines Führerprinzips abgeschafft. Diese Führungsstrukturen lassen sich heute in der Macht der Vorstände, aber auch in deren Abhängigkeit von den übergeordneten Verbänden, nachvollziehen.
GenoLeaks fühlt sich verpflichtet diese Missstände aufzuzeigen und im Rahmen der GenoGate Affäre zu dokumentieren.
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