26.04.24 Dass der BVR die Rechtsform der Genossenschaft zwar gerne für Werbezwecke nutzt, ansonsten aber nicht viel mit ihr anfangen kann, ist unter Genossenschaftlern bekannt. Die Missachtung der genossenschaftlichen Grundsätze geht weiter. Nun wird ein kompletter Aufsichtsrat an seiner Aufgabe gehindert.
Wie genoloeaks bereits am 27.03.24 berichtete, wurde zwar am 26.03.24 ein neuer 12-köpfiger Aufsichtsrat der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG gewählt.
Zu einer konstituierenden Sitzung mit Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden konnte/durfte das oberste Organ der Genossenschaft jedoch bis heute nicht zusammentreten.
Der von der BaFin eingesetzte Sonderbeauftragte Christian Gervais hat hierzu erklärt, dass der ebenfalls von der BaFin eingesetzte Sonderbeauftragte für den Aufsichtsrat, Herr Dirk Auerbach, für zunächst zwölf Monate ab Zustellung des Bescheides (06.12.2023) zum Sonderbeauftragten des Aufsichtsrates mit den organschaftlichen Befugnissen des Aufsichtsrates bestellt wurde und die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats somit in Bezug auf die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG gegenwärtig (unverändert) ausschließlich von Herrn Auerbach ausgeübt werden.
Damit ist ein Sonderbeauftragter der BaFin mit der Steuerung der Genossenschaft betraut, während ein 2. Sonderbeauftragter den 1. Sonderbeauftragten beaufsichtigt. Über die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates als Organ der Genossenschaft wurde offenbar nicht nachgedacht.
Für igenos Deutschland eV sind die Vorgänge um die „Effenberg-Bank“ ein weiterer Beleg dafür, dass die Rechtsform der eG nicht geeignet ist, ein komplexes Bankgeschäft zu betreiben.
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