Die Fusionswelle der Genossenschaftsbanken baut sich weiter auf. Nach genoleaks vorliegenden Informationen sind weitere 500 rechtlich selbstständige Bankgenossenschaften direkt von der Auflösung bedroht.
Während das Schaltergeschäft abnimmt und die Rentabilität der Filialen somit bedroht ist, fehlen qualifizierte Mitarbeiter in der Back Office. Betroffen sind die Bereiche Meldewesen und Kreditfolgemarkt.
Den Aussagen zu Folge nutzen die genossenschaftlichen Prüfungsverbände ihren gesetzlichen Prüfungsauftrag systematisch aus um sich in die Geschäftspolitik der von ihnen betreuten Primärgenossenschaften einzumischen.
Konkret geht es aber um die Belange der Mitglieder. Ein typisches Beispiel sind Wertberichtigungen bei Kreditengagements, die dann genutzt werden um die Vorstände unter zu Drucks setzen und um Fusionen voranzutreiben.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen nötigen die Prüfungsverbände die Genossenschaftsvorstände und Aufsichtsräte dazu die Selbstständigkeit ihrer Genossenschaft aufzugeben und zu fusionieren. Das bedeutet die übergebende Genossenschaft wird gelöscht und das Vermögen der Mitglieder wird ohne Wertausgleich an die übernehmende Genossenschaft weitergereicht.
Die Prüfungsverbände handeln aber nicht eigenmächtig sondern setzen nur die Strategien ihrer übergeordneten Verbandsstufe, dem Dachverband der Volks- und Raiffeisenbanken um.
Diese „Strukturpolitische Gutachten“ heizen die Fusionswelle an. Feindliche Übernahme durch berufsständische Selbstverwaltung oder einfach ausgedrückt genossenschaftliche Erbschleicherei.
Der Genossenschaftsverband ist Berater und prüft gleichzeitig ob seine Beratungsleistungen umgesetzt werden. Mit anderen Worten die Verbände steuern die Genossenschaften und nicht die Mitglieder.
Hinterfragen wir die Ergebnisse der berufsständische Selbstverwaltung im genossenschaftlichen Bankensektor ergeben sich folgende offene Fragen:
Was ist eine Bankgenossenschaften und wie unterscheidet sich diese von Universalbanken in einer anderen Rechtsform?
Wem gehören die Genossenschaften – d.h. wer sind die Eigentümer? Wie kann absolute Transparenz im Sinne der Genossenschaftsmitglieder sichergestellt werden.
Wie werden die Eigentümerinteressen vertreten?
Sind Mitsprache, Mitgestaltungsmöglichkeiten gegeben.
Wer hat die Verfügungsgewalt über die Genossenschaftsvermögen?
In der Genossenschaftstheorie ist alles ganz einfach. Die Eigentümer der Genossenschaft sind ihre Mitglieder. Die Generalversammlung entscheidet alleine über den Geschäftszweck, die Geschäftspolitik und über die Gewinnverteilung, also zum Beispiel über die Höhe der genossenschaftliche Rückvergütung. Als Gegenleistung haften die Mitglieder mit ihrer Einlage / Nachschusspflicht und verzichten auf ihren Anteil am Wertzuwachs ihres Unternehmens.
Die Prüfung der Genossenschaften erfolgt durch den Prüfungsverband. Letztere hat auch zu prüfen, ob die Genossenschaft ihre Mitglieder gemäß dem genossenschaftlichen Förderauftrag fördert.
Der genossenschaftliche Förderauftrag für Banken in in der Bundestagsdrucksache V/3500 beschrieben. Insofern kann der Förderauftrag weder als abstrakt noch als Sozialromantik abgetan werden.
Wer aber kontrolliert diese Genossenschaftsverbände und nach welchen Kriterien erfolgt diese Prüfung, um das Wort Qualitätssicherung nicht zu verwenden?
Diese Dachverbände schließen sich dann in Spitzenverbänden zusammen um so den Einfluss auf den Gesetzgeber zu bündeln.
Der Gesetzgeber überträgt die Aufsicht über die Genossenschaftsverbände an die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Bundesländern.
Niemand schreitet ein, wenn die Prüfungsverbände eigenmächtig in die Geschäftspolitik ihrer Mitgliedsgenossenschaften einmischen um höhere übergeordnete Ziele verfolgen.
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